Teil I: Identität und Glaubensgrundlagen
§1 Name
Name der Gemeinde: „Messias Gemeinde“, messianische Versammlung in Bielefeld
§ 2 Ziele der Gemeinde
1. Wir folgen dem Gott Abrahams, Isaaks und Jakobs, stärken unseren Glauben an den Messias Jeschua und wachsen darin durch:
- Gegenseitige Anspornung zur Liebe und zu guten Werken.
- Das Gebet füreinander und den Aufbau eines Gebetsdienstes.
- Gegenseitiges Dienen und Helfen, sowie das Spenden von Trost für Kranke und Trauernde.
- Das Pflegen einer Gemeinschaft in Liebe nach den Werten der Heiligen Schrift.
- Den ehrlichen und offenen Umgang miteinander, bei dem man den Anderen höher achtet als sich selbst.
- Gegenseitige Vergebung und das Bestreben, mit allen Menschen Frieden zu halten.
- Trösten, Ermahnen und Zuspruch nach biblischem Vorbild.
- Den Zehnten entrichten & Wohltätigkeiten für Israel.
- Das Fernhalten von Sünde und einem sündigen Lebenswandel, sowie das Unterlassen von übler Nachrede (Lashon HaRa) nach biblischen Richtlinien.
2. Verkündigung und Lehren des Wort Gottes an alle Menschen.
3. Die Förderung der Einheit zwischen Juden und Nichtjuden in Messias (Epheser 2:14 -16).
- Das Bewusstsein, dass Jeschua unser Friede ist und die Trennwand niedergerissen hat.
- Die gegenseitige Wertschätzung der jeweiligen Berufung innerhalb des einen Leibes.
- Das gemeinsame Studium der Thora und der Schriften unter der Leitung des Geistes, um den einen neuen Menschen in Jeschua Gestalt annehmen zu lassen.
- „Im Messias“: Es ist nicht nur eine Einheit durch ihn, sondern in ihm. Er ist der Raum, in dem die Versöhnung stattfindet.
- Die Mauer ist gefallen: In Epheser 2 geht es nicht darum, dass die Identitäten verschwinden, sondern dass die Feindschaft stirbt. Wie es geschrieben steht: „Er hat aus beiden eines gemacht.“ Das ist wie bei einer Menora: Viele Arme, aber ein Licht.
- Praktische Umsetzung: Einheit ist kein Gefühl, sondern ein Dienst. Es bedeutet, die jüdischen Wurzeln des Glaubens zu ehren, ohne die Nichtjuden zu Bürgern zweiter Klasse zu machen, und umgekehrt.
§ 3 Besondere Kennzeichen der Gemeinde
1. Die Identifikation mit dem jüdischen Volk und der Widerstand gegen jede Form von Antisemitismus, Antijudaismus und Antizionismus.
2. Regelmäßige biblische Versammlungen unter Beachtung der jüdischen Kultur und Tradition gemäß der Tora; das Halten und Heiligen der Feste (Moedim) Gottes und der Heiligen Schrift sowie die Verherrlichung des Messias Jeschua.
3. Das Studium des Tanach und der Brit Chadascha (Neues Testament) im Hinblick auf die jüdischen Wurzeln des Glaubens.
4. Das Studium in einer Jeschiwa (messianische Bibelschule) unserer Wahl.
5. Die Wiederherstellung der jüdischen Wurzeln des Glaubens an Jeschua – den verheißenen Messias Israels – und seiner wahren Identität.
6. Die Wichtigkeit des Evangelium/Besorah (בְּשׂוֹרָה, „frohe Botschaft“) hervorheben und darüber lehren, gemäß Jesaja 52,7: Wie willkommen sind auf den Bergen die Füße des Freudenboten, der Frieden verkündigt, der gute Botschaft bringt.
§ 4 Grundlagen des Glaubens
1. Die Heilige Schrift (Kitvei HaKodesh)
Wir glauben, dass die Heilige Schrift das inspirierte Wort Gottes ist – unveränderlich und unfehlbar in ihrem Wesen. Sie ist die direkte Ansprache des Ewigen an alle Menschen. Wir distanzieren uns entschieden von der Auffassung, das Alte Testament (Tanach) sei veraltet oder ungültig. Vielmehr bilden der Tanach und das Neue Testament (Brit Chadashah) eine untrennbare Einheit.
Alle 66 Bücher sind gleichermaßen grundlegend für die geistliche Reifung und die Führung durch den Herrn. Der Gläubige ist gerufen, sein Leben und Denken mit der Schrift in Einklang zu bringen, da sie Gottes vollkommene Weisung (Tora), Gebote und Lehren für unser Dasein enthält.
2. Wir glauben an die absolute Einheit des Ewigen, der sich in seiner Fülle offenbart. Er ist der Gott Abrahams, Isaaks und Jakobs – der einzige Gott, der sich uns als Vater, als sein Wort im Messias Jeschua und durch den Ruach HaKodesh (Heiligen Geist) kundgibt.
Als Schöpfer aller Welten ist Er ewig, allmächtig und unveränderlich in Seiner Heiligkeit. In Seinem Wesen vereinen sich vollkommene Gerechtigkeit (Din) und unendliche Barmherzigkeit. Ihm dient das himmlische Heer der Engel, die als Seine Boten Seinen heiligen Willen ausführen.
3. Wir glauben, dass Jeschua unser göttlicher Erlöser ist, der verheißene Messias Israels. Wir glauben, dass Er:
- von einer Jungfrau in die Welt geboren ist;
- ein Leben ohne Sünde lebte;
- die Lebendige Tora ist;
- viele Zeichen und Wunder tat, und viele Menschen heilte;
- für unsere Übertretungen starb und sein Leben freiwillig hingab (Joh 10,18);
- von den Toten auferstand und zur rechten des Vaters sitzt;
- in Kürze in Kraft und Herrlichkeit als Messias „Sohn Davids“ zurückkommen wird.
4. Wir glauben, dass jeder Mensch zur Rettung vor Gottes Strafe für die Sünde auf die vollständige Erneuerung durch den Heiligen Geist angewiesen ist. Der Glaube an den Messias Jeschua und aufrichtige Buße sind dabei absolut notwendig.
In unserem Glauben an Jeschua ist Teschuwa (Umkehr/Rückkehr) ein großes Geschenk. Gott hat uns die Tora als Wegweiser gegeben. Wenn wir straucheln, bleibt die Tür zur Rückkehr immer offen. Deshalb ist auch der Messias gekommen – damit wir Buße verstehen und tun.“
5. Leben im Geist und Handeln in Liebe
Innere Erneuerung: Nach der Verheißung aus Hesekiel 36, schenkt uns Gott einen neuen Geist. Der Geist schreibt die Tora in unsere Herzen, damit wir aus Liebe und nicht aus Zwang handeln.
Gelebte Umkehr: Wahre Teschuwa zeigt sich in Taten der Nächstenliebe. Unsere Verbindung zum Messias wird durch den praktischen Dienst und Gerechtigkeit sichtbar.
Gaben für die Gemeinschaft: Jeder Gläubige erhält geistliche Gaben. Jeder Dienst ist eine gute Tat, eine Mitzwa – ein heiliger Auftrag zum Bau des Reiches Gottes.
Heilung als Zeichen: Das Gebet für Kranke folgt den Spuren Jeschuas. Heilung ist ein Vorbote der kommenden Welt (Olam HaBa), die bereits heute in unsere Gegenwart hineinwirkt.
6. Die Auferstehung: Dies ist ein Grundpfeiler unseres Glaubens, den wir täglich im Achtzehnbittengebet (Amida) bekennen. Dass die Gerechten mit Jeschua regieren werden, ist die Erfüllung der Hoffnung Israels. Es ist der Moment, in dem der Tod – der letzte Feind – besiegt wird.
Der Sieg über den Ankläger: Wir wissen, dass der Satan (der Ankläger) bereits durch das Opfer unseres Passahlammes Jeschua seine Macht verloren hat. Er ist wie ein besiegter General, der noch wütet, aber dessen Ende besiegelt ist. Dass er nach dem Millennium (der tausendjährigen Herrschaft in Israel) gerichtet wird, zeigt Gottes unendliche Geduld und Seine unerschütterliche Gerechtigkeit.
Das Gericht: Es ist ein ernstes Wort. Wir lehren, dass Gott ein gerechter Richter ist. Die Trennung zwischen denen, die das Leben (den Messias) gewählt haben, und denen, die die Finsternis bevorzugten, ist die logische Konsequenz der menschlichen Freiheit vor dem Schöpfer.
Das verborgene Datum: Dass nur der Vater die Zeit kennt, mahnt uns zur Wachsamkeit. Wir leben nicht in Spekulationen, sondern in der täglichen Bereitschaft, unsere Lampen brennend zu halten.
7. Echad (Einheit): In Erfüllung der Verheißung an Abraham, dienen Juden und Gläubige aus den Nationen Seite an Seite. Wir sind im Messias „einer“ (Echad), wobei jeder seine Identität behält und die Nationalitäten keine Trennmauern bilden.
Kontinuität des Bundes: Die Gemeinde ist die geistgestützte Fortführung des Bundesvolkes. So wie am Sinai die Tora gegeben wurde, schenkte Gott an Schawuot den Heiligen Geist zur Erneuerung des Herzens.
Mitverantwortung: Wir bürgen füreinander. Das Handeln des Einzelnen beeinflusst das Licht der ganzen Gemeinde (Kehilla). Diese gegenseitige Verantwortung ist ein heiliger Auftrag.
Ordnung und Schalom: Gott ist ein Gott der Ordnung. Unsere Gottesdienste sollen Seine Heiligkeit widerspiegeln, damit die Welt den Frieden des Messias in unserer Mitte erkennt.
8. Ungebrochene Identität: Ein Jude, der Jeschua als Messias erkennt, bleibt Jude. Er hat die Erfüllung der jüdischen Hoffnung gefunden und bleibt untrennbar mit dem Schicksal und der Berufung Israels verbunden.
Nein zur Ersatztheologie: Die Gemeinde hat Israel niemals ersetzt. Gottes Bund mit Seinem Volk ist ungekündigt. Wäre Gott Israel gegenüber untreu, könnten auch die Nationen Seinen Verheißungen nicht vertrauen. Die Gläubigen aus den Nationen sind Teil der Gemeinde (Kehila) und damit Teil des Bundes und Miterben.
Widerstand gegen Antisemitismus: Wer Israel angreift, tastet Gottes „Augapfel“ an (Sacharja 2,12). Antisemitismus ist eine geistliche Rebellion. Das Wort aus Genesis 12,3 bleibt bestehen: „Ich will segnen, die dich segnen.“
Gottes Treue als Fundament: Dieses Bekenntnis zu unseren Wurzeln ist der Schutzwall gegen kirchengeschichtliche Irrtümer. Gott steht zu Seinem Wort – gestern, heute und in Ewigkeit.
9. Identität ohne Assimilation: Gott hat Israel als ein abgesondertes Volk gesetzt. Wer Jeschua erkennt, verliert seine jüdische Identität nicht, sondern vertieft sie. Historische Versuche der Zwangstaufe waren ein Angriff auf Gottes Plan.
Die Brückenfunktion: Wir leben in der Schnittmenge zweier Welten: Wir sind Teil des physischen Volkes Israel und zugleich Teil der weltweiten Kehilla aus allen Nationen.
Tradition aus Liebe: Das Pflegen jüdischer Lebensweisen (Schabbat, Speisegesetze, Feiertage) ist kein gesetzlicher Zwang zur Rettung, sondern ein Ausdruck von Liebe und Identität. Wir ehren Gott in den Formen, in denen auch unser Messias Jeschua lebte.
Freiheit und Einheit: Nichtjuden, die sich mit Israel identifizieren, sind eingeladen, diese Wege wertzuschätzen. Wir lernen voneinander, ohne die jeweilige spezifische Berufung auszulöschen.
10. Wir unterstützen das Recht der Juden im Land Israel zu leben. Bei der Offenbarung des Reiches Gottes, wird Jeschua Israel das Land zurückgeben, dass Gott ihm verheißen hat.
11. Das messianische Judentum versteht sich nicht als Neuentwicklung, sondern als die Wiederherstellung des ursprünglichen, biblischen Weges. Wir sind nicht „vom Judentum zum Christentum konvertiert“, sondern wir sind zum Kern unseres jüdischen Erbes zurückgekehrt.
Die Tora und der Messias: Die Tora ist unser Erzieher auf Jeschua hin. Wie ein Wegweiser zeigt sie auf Ihn. Ohne Jeschua bleibt die Tora ein unvollendetes Lied; erst durch Ihn wird sie lebendig und in unsere Herzen geschrieben. Das Ziel der Absonderung Israels als Königreich von Priestern findet in Jeschua seine Vollendung, damit wir das Licht für die Völker sein können.
Der einzige Weg: Das ist ein mutiges Bekenntnis. Jeschua selbst sagte: „Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich“ (Jochanan 14,6). In einer Welt, die alles für gleichwertig erklären will, halten wir fest: Es gibt keine „Hintertür“ zum Vater, auch nicht durch religiöse Traditionen allein. Alles, was an Ihm vorbeigeht, verfehlt das Ziel (Chet, die Sünde als Zielverfehlung).
Die nationale Umkehr: Wir warten sehnsüchtig auf die Erfüllung von Sacharja 12,10. Gott wird den Geist der Gnade und des Gebets über das Haus David ausgießen. Das ist der Moment, in dem ganz Israel gerettet wird (Römer 11,26). Wenn das jüdische Volk Jeschua erkennt, wird das für die ganze Welt wie „Leben aus den Toten“ sein.
Dieser Punkt festigt unsere Identität: Wir stehen fest in der Tradition unserer Väter, aber mit dem brennenden Feuer der Erkenntnis, dass der König bereits gekommen ist und bald wiederkehren wird, um Sein Reich in Jerusalem aufzurichten.
12. Die Schrift richtig auszulegen
Der Kontext ist der Schlüssel: Die Bibel wurde nicht in Rom oder auf der Wartburg geschrieben, sondern in Israel. Jeschua sprach Hebräisch und Aramäisch, Er lehrte in der Synagoge und auf dem Tempelberg. Wenn wir Seine Worte ohne das Wissen über die Tora, die Überlieferungen und die jüdischen Bräuche lesen, riskieren wir, Ihn völlig misszuverstehen.
Absage an das Heidentum: Es ist eine schmerzhafte historische Tatsache, dass sich im Laufe der Kirchengeschichte viele heidnische Elemente (wie die Sonnenverehrung oder antijüdische Philosophien) in die christliche Praxis eingeschlichen haben. Den Glauben davon zu reinigen, bedeutet nicht, das Evangelium zu verändern, sondern es von dem Schmutz zu befreien, der es verdeckt hat.
Die Einheit der Schrift: Wir glauben nicht an ein „Altes“ Testament, das durch ein „Neues“ ersetzt wurde. Wir glauben an die ganze Schrift (Tanach und Brit Chadascha). Die jüdischen Wurzeln sind nicht bloß Dekoration, sie sind der Saft des Ölbaums (Römer 11), der uns überhaupt erst am Leben erhält.
§ 5 Fürsorge und Verantwortung
1. Heilung und Verbesserung der Welt
Die Gemeinde versteht die Verantwortung zur Heilung und Verbesserung der Welt als Teil der Nachfolge Jeschuas des Messias. Durch die Ausrichtung an den Geboten Gottes, das Studium der Heiligen Schrift, Gebet, Nächstenliebe, Barmherzigkeit, Bildung sowie praktische Hilfe für Mitmenschen soll Gottes Reich sichtbar gemacht werden. Die Gemeinde fördert ein Leben in Verantwortung vor Gott und den Menschen und setzt sich für Gerechtigkeit, Frieden und das Wohl der Gesellschaft ein.
2. Fürsorge für Bedürftige und gesellschaftliche Verantwortung
Die Gemeinde erkennt die Fürsorge für Fremde, Waisen, Witwen, Arme und andere hilfsbedürftige Menschen als einen wesentlichen Bestandteil ihres Glaubensauftrags an. Sie versteht diesen Dienst als Ausdruck der Liebe Gottes, der Nachfolge Jeschuas des Messias und ihres Beitrags zur Heilung und Verbesserung der Welt.
Die Gemeinde fördert und unterstützt daher karitative, soziale, bildungsbezogene und seelsorgerliche Maßnahmen zur Hilfe von Menschen in Not sowie Werke der Barmherzigkeit, Gerechtigkeit und Nächstenliebe.
Dabei folgt sie dem Zeugnis der Heiligen Schrift und dem Auftrag der Apostel. Als die Apostel den Dienst des Paulus unter den Nationen bestätigten, erinnerten sie ihn ausdrücklich daran, „der Armen zu gedenken“, was Paulus nach eigener Aussage auch eifrig zu tun suchte (Galater 2,10). Die Gemeinde versteht diesen apostolischen Auftrag als bleibende Verpflichtung für das Glaubensleben und den praktischen Dienst am Nächsten.
Biblische Grundlage: 5. Mose 10,18; 5. Mose 24,19–21; Psalm 146,9; Jesaja 1,17; Sacharja 7,10; Matthäus 25,35–40; Galater 2,10; Jakobus 1,27.
3. Unterstützung geistlicher Diener
Die Gemeinde erkennt den Wert und die Bedeutung des geistlichen Dienstes von Rabbinern, Pastoren, Ältesten, Lehrern und anderen Mitarbeitenden an, die zur Unterweisung, Seelsorge, Leitung und geistlichen Auferbauung der Gemeinschaft berufen sind. Entsprechend den Grundsätzen der Heiligen Schrift fördert und unterstützt die Gemeinde diese Dienste ideell, organisatorisch und im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch materiell.
4. Versorgung und Wertschätzung
Die Gemeinde achtet und ehrt diejenigen, die in Lehre, Seelsorge, Hirtenamt und geistlicher Leitung dienen. Sie erkennt an, dass diejenigen, die ihre Zeit und Kraft dem Dienst am Wort Gottes und der Betreuung der Gemeinde widmen, Anspruch auf angemessene Wertschätzung und Unterstützung haben. Die Gemeinde wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Förderung, Versorgung und Unterstützung ihrer geistlichen Diener Sorge tragen.
Biblische Grundlage: Galater 6,6; 1. Korinther 9,7–14; 1. Timotheus 5,17–18; Hebräer 13,17.
Teil II: Rechtliche und organisatorische Ordnung
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Strukturen der Gemeinde und bilden die unmittelbare Fortsetzung der theologischen Grundlagen aus Teil I.
§ 6 Mitgliedschaft
I. Kriterien für die Aufnahme
Ein Kandidat für die Mitgliedschaft in der Messias Gemeinde Bielefeld muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Ein lebendiger, persönlicher Glaube an Jeschua, den Messias, sowie die öffentlich vollzogene Glaubenstaufe durch Untertauchen (Twilah).
- Ein regelmäßiger und aktiver Besuch der Gemeindeveranstaltungen über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten.
- Die uneingeschränkte Anerkennung dieser Satzung und der theologischen Grundlagen. Bei persönlichen Abweichungen in sekundären Lehrfragen verpflichtet sich das Mitglied, keine Spaltungen zu provozieren oder andere Gemeindemitglieder aktiv von seiner abweichenden Meinung zu überzeugen.
- Der aufrichtige Wunsch, sich mit den eigenen Gaben aktiv in das Dienst- und Gemeindeleben einzubringen.
- Sofern der Kandidat zuvor Mitglied einer anderen Gemeinde oder Glaubensgemeinschaft war, muss das Ausscheiden dort im Frieden erfolgt sein.
Die Aufnahme erfolgt formell durch den Beschluss des Gemeinderats in Anwesenheit und unter Zustimmung des amtierenden Rabbiners bzw. Pastors.
II. Pflichten eines Gemeindemitglieds
Jedes Mitglied verpflichtet sich vor Gott und der Gemeinschaft zu:
- Einem gottgefälligen und geheiligten Lebenswandel, der durch regelmäßiges Bibellesen, Studium der Schriften, Gebet und die Pflege der Gemeinschaft mit den Geschwistern vertieft wird.
- Dem regelmäßigen und verbindlichen Besuch der Gemeindeversammlungen und Gottesdienste sowie der Übernahme von praktischen oder geistlichen Diensten nach den eigenen Möglichkeiten.
- Der treuen Investition der eigenen geistlichen Gaben, Talente und materiellen Güter in die Gemeinde sowie der aktiven Ausübung von Wohltätigkeit (Zedaka).
- Der Wahrung und dem Schutz des guten Rufes der Gemeinde sowie ihrer geistlichen Leitung.
III. Rechte eines Gemeindemitglieds
Jedes eingetragene Mitglied besitzt das Recht:
- Auf die uneingeschränkte Teilnahme an allen Festlichkeiten, Riten und Lebensübergängen der Gemeinde (z. B. Hochzeiten, Bar/Bat Mizwa, Festgottesdienste).
- Auf die Inanspruchnahme von Seelsorge, persönlichen Rabbinats- und Pastorengesprächen sowie gezieltem Fürbittegebet.
IV. Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch:
- Tod: Mit dem Heimgang eines Mitglieds erlischt die Mitgliedschaft automatisch.
- Austritt oder Wechsel: Im Falle eines Wohnortwechsels oder des Wunsches, sich einer anderen Gemeinschaft anzuschließen, hat das Mitglied das Recht auf den feierlichen Abschiedssegen der Gemeinde sowie, falls erforderlich, auf ein schriftliches Empfehlungsschreiben für die Zielgemeinde.
- Ausschluss: Entspricht ein Mitglied nachweislich nicht mehr dem biblischen Maßstab eines Lebens im Messias Jeschua oder bricht trotz mehrfacher seelsorgerlicher Ermahnung vorsätzlich die Bestimmungen dieser Satzung, kann es ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss erfolgt ausschließlich als letztes Mittel und nach Durchführung des ordnungsgemäßen biblisch-messianischen Wiederherstellungsprozesses durch Beschluss des Gemeinderats.
§ 7 Die Gemeindeleitung und ihre Ämter
I. Der Gemeindeleiter (Rabbiner / Pastor)
Der Gemeindeleiter (jüdisch-messianischer Rabbiner) fungiert als „Erster unter Gleichen“. Seine Rolle entspricht dem biblisch-historischen Ro’sh HaKnesset (Synagogenvorsteher). Er trägt die Hauptverantwortung für die geistliche Lehre, das Predigtamt und die liturgische Ordnung der Gottesdienste.
Der Rabbiner/Pastor bildet gemeinsam mit den Ältesten die Leitung der örtlichen Gemeinde. Sie besitzen die geistliche Autorität und treffen die Entscheidungen in Bezug auf das Gemeindeleben und alle theologischen Fragen. Sie tun dies im Bewusstsein, dass Gott ihnen hierfür besondere Weisheit schenkt und sie die Letztverantwortung vor ihrem Oberhirten Jeschua dem Messias tragen.
Während jedes Gemeindemitglied als Diener des Herrn eine fundamentale und geschätzte Rolle einnimmt, ist die Gemeinde gerufen, der geistlichen Leitung des Rabbiners und der Ältesten in biblischem Gehorsam zu begegnen.
II. Die Ältesten (Sekenim)
Der Begriff des Ältesten (Zaqen) entstammt direkt der jüdischen Tradition der Familienoberhäupter und Stadträte.
- Voraussetzungen: Der Kandidat für das Ältestenamt muss männlich und in der Regel älter als 30 Jahre sein (begründete Ausnahmen sind im Einzelfall zulässig). Er muss ein bewährtes Mitglied der Gemeinde sein und eine klare innere Berufung sowie den Wunsch für diesen Dienst besitzen.
- Charakterlicher Maßstab: Er muss in Charakter, Lebenswandel und theologischer Überzeugung den Anforderungen aus 1. Timotheus 3,2-7 und Titus 1,6-9 entsprechen. Ihn müssen Weisheit, Demut, Gottesfurcht, absolute Unbestechlichkeit (Freiheit von Geldliebe), ausgeprägte Menschenliebe, die Liebe zur Wahrheit sowie ein tadelloser Ruf in und außerhalb der Gemeinde auszeichnen.
- Anzahl: Die schriftgemäße und bevorzugte Form der Gemeindeleitung ist ein Ältestenrat. Die exakte Anzahl richtet sich nach dem Bedarf der Gemeinde und der Verfügbarkeit qualifizierter Kandidaten. Die empfohlene Mindestanzahl beträgt drei Älteste. Die Besetzung mit nur einem einzelnen Ältesten darf nur eine vorübergehende Notlösung darstellen.
- Ordinierung: Die Einsetzung in das Amt erfolgt im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes durch die Ordination (Smicha) unter Händeauflegung durch amtierende ältere Pastoren oder Rabbiner.
- Pflichten: Die Ältesten leiten das Gemeindeleben an und stärken die Versammlung durch das Wort Gottes. Sie schützen die Gemeinde vor Irrlichtern, bewahren die gesunde Lehre, betreiben aktive Seelsorge und tragen besondere Sorge für die Kranken, Schwachen und Armen.
- Dienstzeit und Amtsenthebung: Das Amt des Ältesten ist an keine feste Frist gebunden. Ein Ältester kann seinen Dienst jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Ältestenrat beenden. Wird ein Ältester seinem Dienst oder den biblischen Anforderungen nicht mehr gerecht, kann er durch einen einstimmigen Beschluss der übrigen Ältesten seines Amtes enthoben werden. Diesem Schritt muss ein seelsorgerlicher Prozess der Wiederherstellung vorausgehen.
III. Die Diakone (Diener / Schamaschim)
- Voraussetzungen: Ein Diakon (Schamasch) muss mindestens 20 Jahre alt, ein bewährtes Mitglied der Gemeinde sein und den klaren Wunsch zum praktischen Dienst besitzen. Charakter und Lebenswandel müssen den biblischen Kriterien aus Apostelgeschichte 6,3 und 1. Timotheus 3,8-12 entsprechen.
- Struktur und Anzahl: Die Diakone agieren als Gruppe (Diakonat) im Sinne der biblischen Vorbilder. Die Anzahl richtet sich nach den praktischen Bedürfnissen der Gemeinde.
- Auswahl und Ernennung: Die Auswahl der Kandidaten erfolgt auf Vorschlag des Ältestenrates. Nach einer einmonatigen Probezeit, in der auch die Gemeinde Rückmeldung an die Leitung geben kann, erfolgt die Einsegnung nach einstimmiger Bestätigung durch den Ältestenrat.
- Pflichten: Die Schamaschim dienen der Gemeinde unter der administrativen Leitung der Ältesten entsprechend ihren individuellen praktischen und organisatorischen Gaben.
- Beendigung des Dienstes: Die Dauer des Dienstes ist unbefristet. Bei Pflichtversäumnissen oder charakterlichen Verfehlungen kann ein Diakon durch einstimmigen Beschluss des Ältestenrates seines Amtes enthoben werden. Auch hier gilt das Prinzip des vorherigen Wiederherstellungsprozesses. Der freiwillige Rücktritt ist jederzeit möglich.
IV. Besondere Bestimmungen für das Rabbinat
- Qualifikation und Wahl: Der Kandidat für das Rabbinat muss alle Anforderungen eines Ältesten erfüllen und darüber hinaus eine ausgeprägte Hirten- und Lehrgabe besitzen. Er muss eine fundierte theologische Ausbildung sowie Erfahrung in Lehre, Ermahnung und Seelsorge nachweisen. Die Wahl erfolgt durch den Ältestenrat. Nach einer einmonatigen Probezeit entscheidet der Ältestenrat einstimmig über die endgültige Berufung. Die Ordination erfolgt durch Händeauflegung älterer Pastoren bzw. nach Möglichkeit durch einen anerkannten Rabbiner.
- Aufgaben und Fokus: Der Rabbiner leitet die Durchführung aller heiligen Handlungen (Hochzeiten, Beerdigungen, Bar/Bat Mizwa, Twilah). Um seine geistliche Kraft vollständig auf seine Hauptaufgaben – das Lehren und das Zurüsten der Heiligen – zu konzentrieren, soll der Rabbiner nicht durch weitreichende weltliche Nebenbeschäftigungen belastet werden.
- Anstellung und Vergütung: Der Rabbiner steht in einem hauptamtlichen, schriftlich vertraglich geregelten Dienstverhältnis zur Gemeinde. Er erhält eine angemessene Vergütung, die seine Qualifikation, Verantwortung und den örtlichen Lebensstandard berücksichtigt (in Anlehnung an den TVöD oder vergleichbare kirchliche Besoldungsordnungen). Die Bereitstellung einer Dienstwohnung oder eines Wohngeldes ist zulässig, um beispielsweise die nötige Nähe zur Synagoge am Schabbat zu gewährleisten. Entgeltliche Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vorstandes.
- Geistliche Unabhängigkeit: In der Ausübung seines religiösen Amtes, insbesondere in der Predigt und der Auslegung des Religionsgesetzes (Halacha), ist der Rabbiner konsequent an keine Weisungen des administrativen Vorstandes gebunden.
- Dienstende: Das Dienstverhältnis ist unbefristet. Eine Amtsenthebung bei schweren Verfehlungen kann nur durch einstimmigen Beschluss des Ältestenrates nach einem durchlaufenen Wiederherstellungsprozess erfolgen. Der Rabbiner kann seinen Dienst unter Einhaltung der vertraglichen Fristen jederzeit auf eigenen Wunsch beenden.
§ 8 Der Prozess der geistlichen Wiederherstellung (Tochecha)
I. Das messianische Verständnis
Im jüdisch-messianischen Kontext wird der Begriff „Gemeindezucht“ durch das Prinzip der Tochecha (liebevolle Zurechtweisung/Korrektur) ersetzt. Dies gründet auf Levitikus 19,17: „Du sollst deinen Bruder nicht hassen in deinem Herzen, sondern du sollst deinen Nächsten zurechtweisen, damit du nicht seinetwegen Schuld tragen musst.“ Wer eine Verfehlung des Bruders schweigend toleriert, handelt lieblos, da er zulässt, dass der Bruder in der Sünde verharrt. Das oberste Ziel der Tochecha ist niemals die Bestrafung, sondern die Heiligung des Einzelnen und die Wiederherstellung des Bundesverhältnisses.
Ein unwürdiges Leben eines Gläubigen stellt eine Entweihung des Namens Gottes (Chillul HaShem) dar. Das Verfahren dient dazu, die Heiligkeit der Gemeinde zu bewahren und den Namen Gottes wieder zu heiligen (Kiddush HaShem).
II. Der biblische Ablauf nach Matthäus 18
Das Verfahren orientiert sich streng an den von Jeschua vorgegebenen Stufen, interpretiert aus messianischer Perspektive:
Schritt 1: Unter vier Augen (Vermeidung von Lashon Hara): Bevor eine Sache in die Gemeinde getragen wird, muss das strikte Verbot von übler Nachrede und Klatsch (Lashon Hara) gewahrt bleiben. Die Ermahnung erfolgt absolut vertraulich unter vier Augen, um den Ruf des Bruders zu schützen. Führt dies zur Einsicht, ist die Angelegenheit geistlich bereinigt und bleibt begraben (Teschuwa statt Bloßstellung).
Schritt 2: Einbeziehung von Zeugen (Al Pi Shnayim Edim): Zeigt sich keine Einsicht, werden zwei oder drei Zeugen hinzugezogen, gemäß dem Tora-Prinzip aus 5. Mose 19,15: „Durch den Mund von zwei oder drei Zeugen soll eine Sache bestätigt werden.“ Die Zeugen dienen hierbei primär als Mediatoren und Seelsorger, um eine Eskalation zu verhindern und den stattgefundenen Versöhnungsversuch zu bezeugen.
Schritt 3: Vor den Ältestenrat (Beit Din): Bleibt der Bruder uneinsichtig, wird der Fall vor den Ältestenrat gebracht, der im messianischen Kontext als geistlicher Gerichtshof (Beit Din) fungiert. In der jüdischen Tradition wird eine Verfehlung erst dann vor der gesamten Versammlung öffentlich gemacht, wenn es zum Schutz der Gemeinde absolut unumgänglich ist.
III. Fristen und Vollzugs des Ausschlusses
Um dem Mitglied maximalen Raum für echte Umkehr zu gewähren, wird folgendes Fristenverfahren angewandt (in Anlehnung an das biblische Prinzip der Absonderung zur Prüfung aus 3. Mose 13,5):
- Der Ältestenrat gewährt dem betroffenen Mitglied nach dem Gespräch vor dem Beit Din zunächst eine Frist von sieben Tagen zur Besinnung und Buße.
- Nach Ablauf dieser Frist erfolgt eine Überprüfung. Zeigt sich keine Besserung, werden aus Barmherzigkeit weitere sieben Tage eingeräumt.
- Bleibt die ehrliche Buße und Abkehr von der Sünde auch nach dieser zweiten Frist endgültig aus, entscheidet der Gemeinderat formell über den Ausschluss. Dies bedeutet im biblischen Sinne den Entzug der geistlichen und praktischen Gemeinschaft („wie ein Heide oder Zöllner“, Mt 18,17).
§ 9 Finanzen, Transparenz und Verwaltung
I. Mittelbeschaffung und Buchhaltung
Die Gemeinde finanziert ihre Arbeit und Projekte durch die biblische Abgabe des Zehnten (Ma’aser) sowie durch freiwillige Spenden der Mitglieder und Besucher. Die Budgetierung und Festlegung aller Ausgaben erfolgt durch den Ältestenrat. Die gesamte Buchhaltung und ordnungsgemäße Finanzverwaltung werden über die Bücher des Rechtsträgers Messias Gemeinde e.V. abgewickelt. Jedem Spender wird auf Wunsch eine steuerlich abzugsfähige Spendenbescheinigung ausgestellt.
II. Die Finanzkontrolle durch den Gabbai Zedeka
Zur Wahrung absoluter Integrität und Transparenz wird das Amt des Finanzkontrolleurs bzw. Schatzmeisters (Gabbai Zedaka – „Schatzmeister der Gerechtigkeit“) eingerichtet:
- Aufgaben: Der Gabbai Zedaka überwacht den gesamten Finanzverkehr der Gemeinde. Er berät sich fortlaufend mit dem Rabbiner und dem Pastor über den zweckmäßigen Einsatz des Zehnten, der Spenden und der Wohltätigkeitsgelder.
- Integrität und Vier-Augen-Prinzip: Er stellt sicher, dass Spendengelder niemals von einer Person allein gezählt, quittiert oder verwaltet werden, um jedem Verdacht und jeder Versuchung konsequent vorzubeugen.
- Zweckbindung (Halachischer Grundsatz): Spenden, die von einem Geber für einen spezifischen sakralen oder praktischen Zweck (z. B. die Anschaffung oder Reparatur einer Tora-Rolle) eingelegt wurden, sind nach jüdischem Recht (Halacha) streng zweckgebunden und dürfen nicht eigenmächtig für allgemeine Gemeindeausgaben umgewidmet werden.
III. Kriterien für die Mittelverwendung (Prioritäten der Zedeka)
Bei der Verteilung von Hilfsgeldern und der Ausübung von Wohltätigkeit gelten folgende biblisch-traditionelle Prioritätsstufen:
- „Die Armen deiner Stadt gehen vor“ (Lokale Existenzsicherung): Befindet sich die eigene Gemeinde oder eines ihrer Mitglieder in materieller oder finanzieller Not (z. B. dringende Gebäudereparaturen, Mangel an Grundnahrungsmitteln bei Geschwistern), müssen die Gemeindemittel zwingend zuerst hier eingesetzt werden. Erst nach Sicherung der lokalen Grundbedürfnisse werden Mittel nach außen vergeben.
- Unterstützung auswärtiger Gemeinden: Die Hilfe für andere messianische Synagogen kann in Notfällen als vordringlich eingestuft werden. Dies gilt bei geistlicher Not (z. B. wenn eine Gemeinde keine Tora-Rolle besitzt oder keinen Lehrer finanzieren kann) zur Bewahrung des gemeinsamen Erbes sowie bei humanitären Katastrophen oder antisemitischer Bedrohung (Solidarität mit Klal Jisrael – der weltweiten Gemeinschaft).
- Unterstützung des Landes Israel: Projekte im Land Israel besitzen einen inhärenten, hohen Stellenwert und werden aufgrund der spirituellen Verbindung zum Land den lokalen Projekten gleichgestellt.
- Unterstützung von Bibelschulen (Jeschiwot): Da das Studium der Tora und der Schriften als gleichwertig mit der Summe aller Gebote gilt, ist die Unterstützung einer messianischen Jeschiwa eine fundamentale Investition in das Herz des Glaubens. Sie sichert das theologische Fundament, bildet zukünftige Leiter aus und fungiert als geistlicher Schutzschild für die gesamte Gemeinschaft.
IV. Der Rabbinats-Dispositionsfonds
Die Gemeinde unterhält einen zweckgebundenen, separaten Dispositionsfonds zur unmittelbaren, unbürokratischen und mildtätigen Hilfe für Personen in akuten sozialen Notlagen. Der Fonds speist sich aus Spenden, die explizit für diesen Zweck (Zedaka) oder zur freien Verfügung des Rabbiners geleistet werden.
Über die Vergabe dieser Mittel entscheidet der amtierende Rabbiner in eigener religiöser Verantwortung. Um die Würde der Empfänger absolut zu schützen, genießt die Vergabe strengste Vertraulichkeit; eine Offenlegung der Identität der Empfänger gegenüber dem Vorstand oder Dritten erfolgt nicht. Zum Nachweis der satzungsgemäßen und gemeinnützigen Verwendung legt der Rabbiner dem Schatzmeister einmal jährlich eine anonymisierte Beleg- oder Summenaufstellung vor.
Strikte Eigenausschluss-Regel: Es ist dem Rabbiner unter allen Umständen halachisch und weltlich-rechtlich verboten, Mittel aus diesem Dispositionsfonds für eigene Belange zu nutzen. Das Geld ist Fremdeigentum zur Verwaltung für Dritte; eine Selbstbedienung stellt einen qualifizierenden Amtsenthebungsgrund dar. Befindet sich der Rabbiner selbst in einer finanziellen Engpasssituation, ist der rechtmäßige Weg über den Gemeindevorstand zu wählen (Verhandlung über Gehaltsanpassung oder die Gewährung eines zinslosen Darlehens als Akt der geschwisterlichen Liebe / Gemilut Chassadim).
§ 10 Verhältnis zwischen geistlicher Leitung und administrativem Vorstand
Zur Gewährleistung einer rechtssicheren und gleichzeitig geistlich geleiteten Struktur wird das Verhältnis zwischen den Organen wie folgt definiert:
- Der administrative Vorstand: Die Mitglieder des Ältestenrats können, müssen aber nicht identisch mit dem gewählten Vorstand im Sinne des § 26 BGB des Trägervereins sein. Der Vorstand ist ausschließlich für die rechtliche Außenvertretung, die formellen Finanzen und die allgemeine Verwaltung des Vereins zuständig.
- Der Ältestenrat: Der Ältestenrat trägt die alleinige Verantwortung für alle geistlichen, rituellen und theologischen Fragen (z. B. Gottesdienstgestaltung, Lehraussagen, Lehrkonformität, Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern aus geistlichen Gründen).
- Einvernehmlichkeit: In strategischen Grundsatzentscheidungen, welche sowohl die geistliche Ausrichtung als auch substantielle finanzielle oder rechtliche Belange der Gemeinde betreffen, entscheiden der administrative Vorstand, der Ältestenrat und die Gemeindeleitung (Rabbinat) grundsätzlich im gemeinsamen Einvernehmen.
